Cookie-Richtlinie

Hier steht im Einzelnen, welche Cookies und welche Speicherplätze in Ihrem Browser diese Website nutzt — wozu, von wem, wie lange und auf welcher rechtlichen Grundlage. Diese Seite ergänzt unsere Datenschutzerklärung.

Cookie oder localStorage — was ist der Unterschied?

Ein Cookie ist ein kleiner Textschnipsel, den Ihr Browser speichert und bei jedem Seitenaufruf automatisch an den Server mitschickt; ein Eintrag im localStorage („lokaler Speicher“) bleibt dagegen auf Ihrem Gerät liegen und wird nie von selbst irgendwohin gesendet. Beides fällt rechtlich unter dieselbe Regel: § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz).

Vereinfacht gilt dabei: Was unbedingt erforderlich ist, damit ein von Ihnen gewünschter Dienst funktioniert, ist ohne Einwilligung erlaubt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Alles andere — insbesondere Messung und Werbung — braucht Ihre vorherige Zustimmung (§ 25 Abs. 1 TDDDG).

1. Unbedingt erforderlich — auch ohne Einwilligung

NameArtZweckAnbieterSpeicherdauerRechtsgrundlage
gok_consent_v1localStorageMerkt sich, ob Sie über unser eigenes Banner der Messung und Werbung zugestimmt oder sie abgelehnt haben, samt Zeitpunkt der Entscheidung. Ohne diesen Eintrag müssten wir Sie auf jeder Seite erneut fragen — und könnten eine Ablehnung nicht respektieren.Gewicht-OK.de (wir)Zustimmung: 182 Tage, danach fragen wir erneut. Ablehnung: dauerhaft, bis Sie sie selbst zurücknehmen oder Ihre Browserdaten löschen.§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die Dokumentation Ihrer Entscheidung
FCCDCF, FCNECCookieSpeichern Ihre Entscheidung im Einwilligungsdialog von Google („Privacy & messaging“), damit sie bei jedem Seitenaufruf beachtet wird.Google Ireland Limitedbis zu 13 Monate§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich); Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO

Der unserer Website vorgeschaltete Sicherheits- und Beschleunigungsdienst Cloudflare setzt bei der Auslieferung dieser Seiten derzeit keine Cookies. Der BMI-Rechner speichert nichts in Ihrem Browser.

2. Reichweitenmessung — nur nach Ihrer Einwilligung

Diese Cookies werden erst gesetzt, wenn Sie zugestimmt haben. Lehnen Sie ab, unterbleibt die Messung mit Cookies; bereits gesetzte Cookies dieser Gruppe löschen wir dann aus Ihrem Browser.

NameArtZweckAnbieterSpeicherdauerRechtsgrundlage
_gaCookieVergibt eine zufällige Kennung, um wiederkehrende von neuen Besuchen zu unterscheiden (Google Analytics 4, Mess-ID G-1RH5B8C4T5).Google Ireland Limited2 Jahre§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
_ga_* (z. B. _ga_XXXXXXXXXX)CookieHält den Sitzungsstatus für dieselbe Messung fest — etwa, ob ein Besuch noch zur laufenden Sitzung gehört.Google Ireland Limited2 Jahre§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

Aus früheren Analytics-Versionen kann in älteren Browsersitzungen noch ein Cookie _gid (24 Stunden) vorhanden sein. Bei einem Widerruf löschen wir es zusammen mit den übrigen Analytics-Cookies mit.

3. Werbung — nur nach Ihrer Einwilligung

Diese Website finanziert sich über Google AdSense (Publisher-ID ca-pub-2908655618540976). Solange Sie nicht zugestimmt haben, stehen die Einwilligungssignale für Werbung auf „abgelehnt“; personalisierte Werbung findet dann nicht statt. Google und seine Partner setzen nach Ihrer Zustimmung eigene Cookies, deren genaue Zusammensetzung Google bestimmt und gelegentlich ändert. Typisch sind:

NameArtZweckAnbieterSpeicherdauerRechtsgrundlage
__gadsCookieAuslieferung und Messung von Anzeigen, Begrenzung der Anzeigehäufigkeit, Missbrauchserkennung.Google Ireland Limitedbis zu 13 Monate§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
__gpiCookieKennung für die Anzeigenauslieferung und die Personalisierung von Werbung.Google Ireland Limitedbis zu 13 Monate§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
_gcl_auCookieErfasst, ob eine Anzeige zu einer Handlung geführt hat (Conversion-Messung).Google Ireland Limited90 Tage§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
IDE, test_cookie (Domain doubleclick.net)CookieAuswahl und Personalisierung von Anzeigen; test_cookie prüft lediglich, ob Ihr Browser Cookies zulässt.Google Ireland LimitedIDE bis zu 13 Monate, test_cookie wenige Minuten§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

Eine jeweils aktuelle Übersicht führt Google unter business.safety.google/adscookies und policies.google.com/technologies/cookies. Ihre persönlichen Werbeeinstellungen können Sie unabhängig von dieser Website unter myadcenter.google.com anpassen.

4. So ändern Sie Ihre Entscheidung

Ganz unten auf jeder Seite finden Sie in der Fußzeile den Link „Cookie-Einstellungen“. Ein Klick öffnet die Abfrage erneut, und Sie können Ihre Wahl jederzeit ändern — in beide Richtungen, mit Wirkung für die Zukunft.

Bei einem Widerruf bleibt es nicht bei einem Signal: Wir schalten die Erfassung durch Google Analytics zusätzlich technisch ab und löschen die Analytics-Cookies _ga und _ga_* aus Ihrem Browser. Werbung wird dann nur noch ohne Personalisierung ausgeliefert.

Ist die zertifizierte Einwilligungsverwaltung von Google („Privacy & messaging“) aktiv, öffnet derselbe Link deren Dialog. Ihre dort getroffene Entscheidung ist dann maßgeblich.

5. Cookies im Browser selbst verwalten

Unabhängig von unserem Banner können Sie Cookies und lokale Speicher in Ihrem Browser jederzeit einsehen, einzeln löschen oder generell blockieren. Die Einstellung finden Sie üblicherweise unter „Einstellungen“ und dort unter „Datenschutz und Sicherheit“ oder „Website-Einstellungen“. Löschen Sie alle Website-Daten, wird auch Ihre gespeicherte Cookie-Entscheidung gelöscht; wir fragen Sie dann beim nächsten Besuch erneut.

6. Was passiert, wenn Sie ablehnen?

Die Website funktioniert vollständig: alle Artikel, alle Ergebnisseiten und der BMI-Rechner. Es findet lediglich keine Reichweitenmessung mit Cookies statt, und Werbung wird nicht auf Sie zugeschnitten. Nachteile entstehen Ihnen daraus nicht.

Weiter zur Datenschutzerklärung, zum Impressum und zum Haftungsausschluss.

Stand: Oktober 2026